Neues Meldeverfahren bei der GEMA
Bereits im vergangenen Jahr 2015 haben die Evangelische Kirche in Deutschland und die GEMA über die Änderungen im Pauschalvertrag über die Wiedergabe von Musikwerken bei Kirchenkonzerten und Veranstaltungen informiert. Im Einzelnen ging es um ein verändertes Meldeverfahren einschließlich neuem Meldebogen.
Diese Richtlinien, die für alle Posaunenchöre wichtig sind, können nun hier in einem aktuellen Informationsblatt nochmals nachgelesen werden.
Außerdem gibt es seit August 2016 einen neuen Meldebogen, den alle Chöre ab sofort nutzen sollen.
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